Die Auflagen von Zeitschriften und Zeitungen lassen sich untergliedern in Druckauflage, verbreitete sowie verkaufte Auflage. Zur Druckauflage gehören alle gedruckten, fehlerfreien Exemplare. Die verbreitete Auflage bezeichnet die verkauften sowie Frei- und Belegexemplare und die verkaufte Auflage ist durch Abo- und Einzelexemplare sowie den sonstigen Verkauf abzüglich der zurück geschickten Exemplare gekennzeichnet.